HERY GmbH • VERKEHRSTECHNIK

Wartung mit Service- Control-GPS

Bei Baumaßnahmen im Straßenraum wird in der verkehrsrechtlichen Anordnung ein Verantwortlicher für die Arbeitsstellensiche- rung benannt. In der Regel ist dies unser Auf- traggeber bzw. Kunde. Dieser ist laut dem amtlichen Regelwerk „Zusätzliche Techni- sche Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen“ (ZTV-SA 97) für deren Ausführung verantwortlich. Die Vorschrift besagt, eine Maßnahme von längerer Dauer muss mindes- tens zweimal täglich, bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit, kontrolliert wer- den. An arbeitsfreien Tagen ist diese Inspekti- on mindestens einmal täglich durchzuführen. Nach Unwetter oder Sturm soll die Verkehrs-

absicherung unverzüglich ein weiteres Mal vor Ort in Augenschein genommen werden. Über den Zeitpunkt und deren Ergebnis ist ein verbindliches Protokoll zu führen. Wenn wir für Sie diese Arbeiten ausführen, nutzt HERY ® das digitale Service-Control-GPS von BERGHAUS. Mit Hilfe dieser eingesetzten Technik werden alle in der ZTVSA 97 gefor- derten Wartungskriterien Punkt für Punkt geprüft, erfasst und zuverlässig dokumen- tiert. Unserem Auftraggeber wird eine nicht manipulierbare Dokumentation mit Datum, exakter Uhrzeit, Koordinaten (GPS) sowie ausgeführten Arbeiten als Protokoll vorge- legt. Der IST-Zustand und die Wartung wer- den zusätzlich mit Bildmaterial dokumentiert.

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